Unsere Feuerwehrkameraden, welche die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreichen, wechseln nach ihrer aktiven Dienstzeit in die Altersmannschaft. Gleiches gilt für Kameradinnen und Kameraden, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen können. Damit können alle Angehörige der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Sinsheim ihre kameradschaftliche Verbundenheit, auch nach ihrer aktiven Dienstzeit, in der Altersmannschaft ihrer jeweiligen Abteilung weiterpflegen.

Weitere Informationen zu den Altersmannschaften können dem jeweiligen Menüpunkt der einzelnen Abteilungen entnommen werden.