Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.
Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.
Wir empfehlen Ihnen daher:
- Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an.
- Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
- Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
- Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
- Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
- Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.
- Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.
- Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).
Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!