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Aktuelles

Undefiniertes Kleinfeuer

Undefiniertes Kleinfeuer

In der Nacht auf den 2. Januar wurde die Abteilung Weiler zu einem undefinierten Kleinfeuer nahe der K4277 zwischen Weiler und Reihen alarmiert. Auf einer Grünfläche neben der Kreisstraße brannte ein Autoreifen. Mit dem Schnellangriff konnte das Feuer schnell gelöscht werden.

ChristbaumaktIon Jugendfeuerwehr steinsfurt

Die Jugendfeuerwehr Steinsfurt sammelt gegen eine freiwillige Spende, am Samstag 08.01.22 ab 08:30 Uhr ihre ausgedienten Christbäume ein. Stellen sie ihren abgeschmückten Baum bitte gut sichtbar am Straßenrand ab. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihre Unterstützung.

Neuer Internetauftritt Freiwillige Feuerwehr Sinsheim

Überarbeitete Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Sinsheim geht pünktlich zum Jahresbeginn 2022 online.

Eine Arbeitsgruppe aus sieben Mitgliedern – aus unterschiedlichen Abteilungen – hat die bisherige Homepage der Feuerwehr  auf einen neuen Stand gebracht.

Neben der kompletten Überarbeitung der Aufmachung, des Designs und der Optimierung verschiedener Punkte ist der neue Internetauftritt nun flexibel mit jedem Endgerät benutzerfreundlich anzuschauen.

Jede Homepage lebt von Ihrer Aktualität. Daher werden auch in den Folgemonaten noch gewisse Bereiche angepasst.

Die neue Homepage wird gemeinsam von allen Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Sinsheim betrieben.

Hierfür gibt es in jeder Abteilung Redakteure, welche die jeweiligen Inhalte pflegen.

Wir danken allen für Ihr Engagement.

Zum Abschluss wünschen wir allen ein frohes und gesundes Neues Jahr.

www.feuerwehr-sinsheim.de 

Verkehrsunfall (Motorrad)

Verkehrsunfall (Motorrad)

Am Silvestermorgen wurden die Abteilung Weiler zu einem Motorradunfall auf der L550 zwischen Sinsheim und Weiler alarmiert. Der Fahrer eines Motorrads war auf nasser Fahrbahn in einer Kurve alleinbeteiligt gestürzt und gegen die Leitplanke geschleudert. Dabei wurde der Fahrer schwer verletzt. Die Kameraden der Abteilung Weiler unterstützten den Rettungsdienst und bereiteten den Hubschrauberlandeplatz vor. Außerdem wurde das Motorrad geborgen und die Straße von Trümmerteilen und Glassplittern gereinigt. Der schwerverletzte Motorradfahrer wurde nach der Stabilisierung vor Ort mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Die L550 war für ca. 1,5 Stunden voll gesperrt. Wir wünschen an dieser Stelle alles Gute und hoffen, dass sich der Fahrer schnell und vollständig von seinen Verletzungen erholt!

Verkehrsunfall (Motorrad)

Wasseraustritt auf Baustelle

Die Abteilung Weiler wurde zu einem Wasseraustritt auf einer Baustelle in Weiler alarmiert. Laut Alarmmeldung würde Wasser aus einem Standrohr sprudeln. Beim Eintreffen am Einsatzort konnte tatsächlich ein Wasseraustritt an einem Baustellen-Wasseranschluss festgestellt werden. Nachdem wir uns Zugang auf das Baustellengelände verschafft hatten, konnte der Wasseraustritt durch Schließen eines Absperrventils gestoppt werden und wir konnten wieder den Rückweg ins Gerätehaus antreten.

Der Funkte springt leicht über…

Der Funkte springt leicht über…

Trockene Witterung, nicht nur im Sommer sondern auch im Frühjahr, erhöht erheblich die Gefahr von Bränden in Wald und Flur

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg bittet daher alle Waldbesucher, während der trockenen und warmen Frühjahrs- und Sommermonate im Wald keine Zigaretten zu rauchen und kein offenes Feuer zu verwenden.

Auch auf das Grillen im Wald oder in Waldnähe muss verzichtet werden. Lassen Sie auch kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen, denn dies kann wie ein Brennglas wirken und Waldbrände verursachen.

Häufig wird auch unterschätzt, dass auch im Frühjahr bei frühsommerlichen Temperaturen trockener Bewuchs oder Grasflächen in der Nähe von Feuerstellen in Brand geraten können. Darüber hinaus besteht durch Wind und Windböen die Gefahr, dass sich ein Feuer zusätzlich ausbreitet.

Wird ein Flächen- oder Waldbrand entdeckt, ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 zu informieren. Geben Sie den genauen Ort des Brandes an oder warten Sie auf die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort in der Nähe, um sie von dort aus einzuweisen.

Ausflügler werden dringend gebeten, auf Waldwegen und Zufahrten zu den Wäldern nicht zu parken, damit die Feuerwehr bei der Anfahrt in die Wälder nicht behindert wird.

Der Deutsche Wetterdienst informiert auf seinen Seiten über den aktuellen Waldbrandgefahrenindex und den Grasland-Feuerindex auch für Ihre Region. Hier gelangen Sie direkt auf die Seiten des Deutschen Wetterdienstes.

https://www.dwd.de/DE/leistungen/graslandfi/graslandfi.html

https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html

Hausnummern können Leben retten!

Hausnummern können Leben retten!

Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.

Wir empfehlen Ihnen daher:

  • Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an.
  • Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
  • Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
  • Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
  • Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
  • Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.
  • Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.
  • Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).

Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!

Für ein sicheres Grillvergnügen

Für ein sicheres Grillvergnügen

Jedes Jahr, wenn es wärmer wird und das Leben wieder draußen stattfindet, scharen sich viele um den Grill und die Saison ist wieder eröffnet. Damit diese für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die Beachtung einiger Grundregeln.

Wenn diese Ratschläge beachtet werden, steht einer vergnüglichen und unfallfreien Grillparty nichts mehr in Wege:

  • Wählen Sie einen standfesten und sicheren Standplatz für den Grill und halten Sie Abstand zu brennbaren Stoffen wie Lampions, Girlanden, etc. Ein Sicherheitsabstand von 2-3 Metern ist das Mindestmaß!
  • Benutzen Sie alle Grill-Arten immer nur im Freien!
  • Zum Anzünden des Grills verwenden Sie Trockenbrennstoffe oder Grillanzünder, niemals jedoch brennbare Flüssigkeiten. Gießen Sie insbesondere keinen Spiritus o.ä. in den Grill! Fachen Sie das Feuer nicht mit Pressluft oder gar mit Sauerstoff an!
  • Halten Sie Löschmittel bereit! Ein Feuerlöscher oder Eimer Wasser hilft Entstehungsbrände zu bekämpfen.
  • Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt mit dem Grill hantieren.
  • Tragen Sie beim Hantieren am Grill keine Synthetik-Kleidung. Diese kann schlagartig Feuer fangen!
  • Nach dem Grillen löschen Sie die Glut ab. Füllen Sie niemals heiße Asche in Müllgefäße. Wenn Sie in einer Grillstelle im Freien grillen, decken Sie die Glut vollständig mit Erde ab, damit der Wind sie nicht forttragen kann.
  • Zur Vermeidung von Waldbränden ist für Feuer außerhalb befestigter Grillplätze vom Waldrand ein Sicherheitsabstand von 300 Metern gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei Unfällen oder Bränden rufen Sie die Feuerwehr über Telefonnummer 112.

Wir wünschen guten Appetit und eine unfall- und schadenfreie Grillsaison!

Falschparker behindern Rettungskräfte

Falschparker behindern Rettungskräfte

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Falsch abgestellte Fahrzeuge machen die Straße zum Nadelöhr, zugeparkte Ecken lassen einen kaum um die Kurve kommen und versperren zudem die Sicht. Was im normalen Straßenverkehr schon ärgerlich ist, behindert im Notfall Feuerwehr oder Rettungsdienste.

Wenn die Frauen und Männer der Feuerwehr zu einem Einsatz alarmiert werden muss es schnell gehen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge auf ihrer Anfahrt zum Einsatz durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.

Die Fahrzeuge der Feuerwehr sind meist größer als andere Fahrzeuge. Die Größe und der Aufbau der Feuerwehrfahrzeuge haben Auswirkungen auf die Wendigkeit eines solchen Fahrzeugs im Straßenverkehr. Deshalb ist die Feuerwehr auf die Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer angewiesen. Speziell in Wohngebieten behindern jedoch parkende Fahrzeuge oft die Zufahrt.

In diesem Zusammenhang bittet Ihre Feuerwehr darum:

  • Halten Sie gekennzeichnete Freiflächen und Fahrwege für die Einsatzfahrzeuge immer frei.
  • Parken Sie nicht an Kreuzungen und Einmündungen.
  • Ihr Auto muss so geparkt werden, dass jederzeit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freie Durchfahrt haben.
  • Damit die Fahrzeugtüren geöffnet und die Fahrzeugbeladung entnommen werden kann, ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern nötig.
  • Blockieren Sie keine mit dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ gekennzeichneten Zufahrtswege und Stellflächen. Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen immer freigehalten werden.
  • Halten Sie Hydranten auf den Straßen und Gehwegen frei. Unterflurhydranten erkennt man an den ovalen Schachtdeckeln mit der Aufschrift „Hydrant“. Parkt ein Auto auf diesen, kann die Feuerwehr kein Löschwasser entnehmen und muss den nächsten Hydranten suchen – das kostet viel Zeit.
Alarmsignale sind Pflicht

Alarmsignale sind Pflicht

Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
  • Die werden doch nicht zu uns kommen?
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause?
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

  • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
  • ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
  • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)

Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

Sicherheitstipps zum Martinsumzug

Sicherheitstipps zum Martinsumzug

Vom kleinen Laternenmarsch der Kindergartengruppe bis hin zum überörtlich bekannten Martinsumzug mit musikalischer Begleitung und großem Martinsfeuer: Rund um den 11. November, dem Martinstag, finden in vielen Regionen Deutschlands „feurige“ Veranstaltungen statt. Egal, ob Teelicht in der Laterne oder flackernde Flammen zum Abschluss – vor allem Kinder sind von Feuer fasziniert. Damit es nicht zu Unfällen kommt, geben die Feuerwehren folgende Sicherheitstipps zum Martinstag:

Eine echte Kerze oder ein Teelicht in der Laterne sind toll – wenn das Kind vorher entsprechend gelernt hat, damit umzugehen. Hierzu gehört auch die passende Kleidung: Keine brennbaren Stoffe oder auch langen Haare direkt an der Flamme!

Fängt eine Laterne Feuer, sollten Erwachsene in der Kindergruppe die Situation entschärfen: Auf nicht brennbarem Untergrund abgelegt, stellt die Laterne keine Gefahr mehr dar und kann ausbrennen.

Vergessen Sie nicht, Ihr Martinsfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde (häufig das Ordnungsamt) anzumelden – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.

Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Martinsfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.

Halten Sie bei großen Feuern eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei. Der Sicherheitsabstand wegen Rauch und Hitze sollte mindestens 50 Meter zu Gebäuden und Bäumen und mindestens 100 Meter zu Straßen betragen. Windrichtung beachten!

Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!

Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112!

Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.

Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

Sicher und gut gemacht, DIY

Sicher und gut gemacht, DIY

Übertriebener Ehrgeiz schadet. Ganz besonders dann, wenn er schlimme Gefahren nach sich ziehen kann. Besonders das beliebte Heimwerken ist risiko- und gefahrenträchtig. Der verantwortungsbewusste Heimwerker weiß:

  • Bohren und Nageln in senkrechter oder waagrechter Linie zu Steckdosen oder elektrischen Schaltern ist lebens- und brandgefährlich. Ein „Leitungssuchgerät“ hilft.
  • Feuergefährliche Stoffe (Benzin, Verdünnung, Reinigungsmittel u. ä.) niemals in der Nähe von offenem Feuer verwenden oder in der Nähe von Wärmequellen aufbewahren.
  • Wenn brennbare Dämpfe entstehen, gut lüften; Zündquellen ausschalten.
  • Löten und Schweißen ist nichts für Anfänger und beim Trennen und Schleifen fliegen glühende Teile oft mehrere Meter weit. Darum Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten, Löschmittel bereitstellen und wiederholte Kontrollen auch nach Abschluss der Arbeiten.
  • Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten, Löschmittel bereitstellen und wiederholte Kontrolle auch nach Abschlussarbeiten.
  • Nur Baustoffe verwenden, die nicht brennbar oder schwer entflammbar sind; Prüfnummern und Kennzeichnungen beachten.
  • Beim Dachgeschoss-Ausbau den zweiten Rettungsweg nicht vergessen.
  • Gebrauchte Putzlappen können entzünden sich selbst entzünden – deshalb nur in feuerfesten, verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Rauchabzugsrohre mit genügend Abstand von brennbaren Materialien montieren.

 Und wenn es doch einmal zu einem Brand kommen sollte: Notruf-Telefon 112

Saisonende Weihnachten

Saisonende Weihnachten

Er und seine Ableger haben jetzt endgültig ausgedient. Für Weihnachtsbäume, Tannenreisig, Adventsgestecke ist jetzt Saisonende. Dies gilt auch und gerade aus Sicht Ihrer Feuerwehr. Denn die Tage in der Heizungsluft haben dem einstigen Symbol von Festlichkeit und Frohsinn arg zugesetzt. Der Baum ist ausgetrocknet. Zwischen Nadeln und Ästen haben sich Stoffe gebildet, die das Brennen fördern. Jetzt reicht eine kleine Zündquelle und das Grünzeug steht in Flammen.

Deshalb empfehlen wir folgendes:

  • Zünden Sie auf keinen Fall jetzt mehr Wachskerzen am Baum oder Adventskranz an!
  • Entsorgen Sie jetzt Weihnachtsbaum und Grüngestecke!
  • Behalten Sie das vergangene Weihnachten in guter Erinnerung statt mit dem Erlebnis eines Zimmerbrandes!

Und wenn es doch mal brennen sollte: Ihre Feuerwehren sind auch im neuen Jahr rund um die Uhr an 365 Tagen für Sie da. Notruf-Telefon 112

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.

Der Landesfeuerwehrverband begrüßt daher die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern. Ein Rauchwarnmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass eine Rettung möglich ist. Rauchwarnmelder sind daher Lebensretter!

Rauchwarnmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht die Ladung zur Neige, wird dies mit einem entsprechenden Ton signalisiert.

  • Pro Wohnung als gesetzlicher Mindestschutz jeweils einen Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Flurbereichen. Besser: Rauchwarnmelder in allen Räumen!
  • Rauchwarnmelder können auch per Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
  • Rauchwarnmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.
  • Von Wänden oder Einbaumöbeln einen Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
  • In Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchwarnmelder auf allen Etagen montiert werden.
  • Wichtig ist auch ein Rauchwarnmelder im Keller.
  • In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen.

Kauftipps

Rauchwarnmelder sind nicht teuer. Gute Geräte erhalten Sie bereits für einen Preis ab ca. 20 EUR. Auf folgende Punkte sollten Sie beim Kauf achten:

  1. Der Melder sollte mit optischer Technik funktionieren.
  2. Achten Sie auf ein akustisches Signal bei einer „leeren“ Batterie.
  3. Achten Sie auf das CE-Zeichen und GS-Zeichen.
  4. Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem die Funktion des Gerätes überprüft werden kann.
  5. Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander verbinden zu können.
  6. Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

Nach einen Brand – was nun?

Nach einen Brand – was nun?


In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt, der Brand konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchten Ihnen mit einigen Informationen die unmittelbar anstehenden Fragen beantworten.

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).

Nach einem Brand raten wir Ihnen:

  • War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder Rauch betroffen, sollten Sie zunächst jeden Aufenthalt in der Wohnung vermeiden. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen.
  • Wenn Sie oder Familienmitglieder ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
  • Benachrichtigen Sie, sofern vorhanden, sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
  • Suchen Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder in einem Hotel.
  • Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Sie vermeiden damit die Ausbreitung von Ruß. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich mit Wasser und Reinigungsmitteln säubern.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Sollte die Brandstelle durch die Polizei versiegelt worden sein, ist der Zutritt untersagt!
  • Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind.
  • Fachfirmen bieten eine professionelle Reinigung von Brand- und Rußspuren an. Erkundigen Sie sich nach diesen Firmen z.B. in Branchenverzeichnissen und lassen Sie sich von diesen Firmen beraten.



Mit Sicherheit gut erholen

Mit Sicherheit gut erholen

Die Urlaubszeit ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Entspannung und Erholung lassen die persönlichen Energien wieder auftanken.

Viele von uns zieht es in die Ferne. Doch die Sicherheitsstandards in einigen Hotels – besonders in entfernteren Ländern – entsprechen oftmals nicht dem Standard, den wir gewohnt sind. Daher möchte der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Ihnen mit folgenden Tipps geben, was Sie bei Bränden in Ihrem Urlaubsquartier beachten sollten:

  • Beachten Sie schon bei Ankunft im Hotel, wo sich Feuermelder und -löscher befinden. Erkunden Sie Fluchtwege und prüfen Sie, ob diese benutzbar sind. Notfalls müssen Sie sich hier auch bei Rauch und Dunkelheit orientieren können. Prüfen Sie, ob sich Ihr Zimmerfenster öffnen lässt und ob Sie auf diesem Weg im Falle eines Brandes flüchten können.
  • Sollte trotz aller Vorsicht in Ihrem Hotel tatsächlich ein Feuer ausbrechen, alarmieren Sie sofort die Hotelzentrale oder besser noch direkt die Feuerwehr. Verlassen Sie sich nicht auf andere!
  • Warnen Sie Ihre Zimmernachbarn! Sind Ihnen die Fluchtwege durch Feuer oder Rauch versperrt, schließen Sie sofort wieder die Zimmertür und machen Sie sich am Fenster bemerkbar.
  • Benutzen Sie im Brandfall niemals einen Aufzug! Er kann stecken bleiben.
  • Melden Sie sich nach Verlassen des Gefahrenbereichs sofort beim Hotelmanagement, damit die Feuerwehr nicht Weise nach Ihnen suchen muss.
  • Achten Sie auch bei Diskotheken-, Gaststättenbesuchen oder anderen Veranstaltungsräumen auf ausgewiesene Notausgänge. Bemerken Sie, dass diese zugestellt oder fest verschlossen sind, machen Sie das Personal darauf aufmerksam und meiden Sie künftig solche Lokalitäten.

Ihre Feuerwehr wünscht Ihnen einen erholsamen und sicheren Urlaub.

Mit einem Knall ins neue Jahr

Mit einem Knall ins neue Jahr

Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich „Gäste“ Ihrer Party werden.

Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk

  • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
  • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten und die Gebrauchsanweisung beachten!
  • Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
  • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
  • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!
  • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
  • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!

Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Dekorationen und Ausstattungen

  • Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen.
  • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!

Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:

Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren selbstverständlich auch in der Silvesternacht. Notruf-Telefon 112

Mal richtig Einheizen

Mal richtig Einheizen

Feuer wird seit Urzeiten als Wärmequelle genutzt. Doch bis heute haben viele Menschen nicht gelernt sicher mit Feuer umzugehen.

Deshalb nachfolgend ein paar Tipps zum Heizen:

  • Vermeiden Sie offenes Feuer in der Wohnung – sicherer sind Heizlüfter oder Kachelöfen.
  • Durch unvollständige Verbrennung kann es zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen, das zu lebensgefährlichen Vergiftungen führt. Lassen Sie Kamine regelmäßig von Ihrem Kaminfeger prüfen und reinigen!
  • Achten Sie bei Heizlüftern darauf, dass diese genügenden Abstand zu brennbaren Gegenständen haben.
  • Lassen Sie Heizungsanlagen und Kamine regelmäßig vom Fachmann warten.
  • Lagern Sie Brennmaterialvorräte nicht zu nahe am Ofen.
  • Entsorgen Sie heiße Asche nur in feuerfeste Mülleimer oder Mülltonnen.
  • Sorgen Sie beim Einsatz von Gasheizlüftern für gute Belüftung.
  • Stellen Sie provisorische Feuerstätten sachgerecht auf, lassen Sie dies am besten von einem Fachmann erledigen.

Wenn es dann doch trotz aller Vorsicht einmal schief gehen sollte, helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehr. Notruf-Telefon 112

Kohlenstoffmonxid – Die unsichtbare Gefahr

Kohlenstoffmonxid – Die unsichtbare Gefahr


Es ist geruch- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen.

Kohlenstoffmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff im Blutkreislauf. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.

Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen. Aber auch das Grillen in geschlossenen Räumen und unsachgemäßer Umgang mit offenen Kaminen kann tödliche Gefahren mit sich bringen. Beim Rauchen von Shishas besteht zudem die Gefahr, dass bei der Verbrennung der Kohle ausreichend Sauerstoff fehlt und daher entsprechend viel Kohlenstoffmonoxid freigesetzt wird.

Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren Kohlenstoffmonoxid frei. Der Benzinrasenmäher oder die Benzinkettensäge sollte deshalb nie in geschlossenen Räumen repariert und dann ausprobiert werden.

Der Landesfeuerwehrverband gibt Ihnen folgende Handlungshinweise:

  • Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von einer Bewusstseinseintrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenstoffmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Betreiben Sie Shishas nur in gut belüfteten Räumen oder besser nur im Freien.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Prüfung der Heizungsanlage.
  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Es gibt mittlerweile Warnmelder, die, ähnlich wie Rauchwarnmelder, vor der Freisetzung von Kohlenstoffmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme bzw. dem offenen Kamin. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.

Alarmieren Sie in jedem Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!

Hydranten bei Schnee und Eis freihalten

Hydranten bei Schnee und Eis freihalten

Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen in den Wintermonaten immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Diese sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder seltener auch im Randstreifen eingebaut.              

Besonders die Hydranten, welche auf Gehwegen oder an Straßenrändern liegen, werden beim Räumen von Schnee oft übersehen oder gar mit einer Schicht Schnee überhäuft. Dies kann im Einsatzfall wertvolle Sekunden kosten.

Feuerwehrfahrzeuge führen nur eine begrenzte Menge von Löschwasser mit sich, daher ist die Löschwasserentnahme aus Hydranten von besonderer Bedeutung. Löschwasserentnahmestellen bestehen meist in Form von sogenannten Unterflurhydranten. Sind diese nicht oder nicht ausreichend von Schnee geräumt, geht unnötig Zeit verloren, bis die Feuerwehr den Hydranten anhand des Hinweisschildes aufgefunden hat. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee auf Hydranten eine dicke und harte Eisschicht und macht der Feuerwehr die Wasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann unter Umständen Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen. Anwohner sollten daher im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.

Hydranten-Schilder

Hydranten-Schilder zeigen der Feuerwehr die Standorte, an denen Wasser für die Brandbekämpfung entnommen werden kann. Diese Wasserentnahmestellen sind mit entsprechenden „Hinweisschildern“ gekennzeichnet.

Damit die Hydranten jederzeit und insbesondere bei einem Feuerwehreinsatz ohne Zeitverlust aufgefunden werden können, ist die Feuerwehr auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Jeder Grundstücksbesitzer, auf dessen Grundstück sich ein Hydrant oder ein Hinweisschild befindet, sollte dafür zu sorgen, dass die Hinweisschilder für die Hydranten stets gut sichtbar und nicht durch Schnee verdeckt sind.

So gibt’s keine „böße“ Bescherung

So gibt’s keine „böße“ Bescherung

Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren.

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg möchte zum Beginn der Adventszeit zu einer besonderen Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen und Adventsdekoration hinweisen.

  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
  • Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
  • In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.

Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über das Notruf-Telefon 112

Stau? – Rettungsgasse bilden!

Stau? – Rettungsgasse bilden!

Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.

Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
  • Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken und den mittleren Fahrbahnen gebildet.
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse durchfahren müssen.
  • Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
  • Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sie die Durchsagen!
  • LKW sollten nur die rechte Spur befahren und nicht überholen.
  • Auch an einer roten Ampel sollte zudem in den Kreuzungsbereich ausgewichen werden, auch wenn dabei die Haltelinie überfahren werden muss. Mögliche Rotlichtverstöße werden bei solchen Situationen nach einer Prüfung durch die Bußgeldstelle nicht geahndet.
  • Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!

Autofahrer, die jedoch künftig Rettungskräfte blockieren, müssen mit härteren Strafen rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, den erwartet ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es noch bis zu 120 Euro teurer werden. Zudem droht dem Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot.

Tolle Tage – „Narrensicher“

Tolle Tage – „Narrensicher“

In den kommenden Tagen erreicht die „Fünfte Jahreszeit“ ihren Höhepunkt. Narren und Hexen stürzen sich übermütig ins Vergnügen. In Wirtschaften, Diskotheken, Hallen oder zu Hause im Partykeller gibt sich die bunte Narrenschar ein lustiges Stelldichein. In Feierlaune, vergessen viele, dass gerade diese „heiße Phase“ des närrischen Treibens auch Gefahren birgt.

Deshalb gibt der Landesfeuerwehrverband folgende Tipps:

  • Dekorationen, Girlanden, Luftschlangen oder Lampions dürfen nicht mit offenem Feuer, Heizstrahlern oder Glühbirnen in Berührung kommen. Am besten schwer entflammbare Dekorationen verwenden.
  • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, insbesondere zu später Stunde, wenn die Stimmung besonders ausgelassen ist.
  • Mit glimmenden Zigaretten nicht achtlos umgehen; sie können schnell einen Brand entfachen.
  • Zigaretten können nach lange nachglühen. Aschenbecher niemals in Papierkörbe entleeren. Am besten sind Blecheimer.
  • Für Kostüme kein leicht brennbares Material verwenden. Eine originelle Verkleidung muss noch lange nicht sicher sein.
  • Parken Sie verantwortungsbewusst, halten Sie die Rettungswege frei!

Wir wünschen allen Narren tolle Tage und ein wenig Achtsamkeit, damit sie auf die tollen Tage mit Freude zurückblicken können.

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